Mietbedingungen / AGB

1. Die allgemeinen Bedingungen sind anwendbar während des kurzfristigen Mietvertrages zwischen Vermieter und Mieter des o Ferienhauses.

2. Unter Verwalter wird verstanden die von dem Vermieter angewiesene Kontaktperson und/oder der Schlüsselverwalter.

3. Unter Mietsumme wird verstanden der Mietpreis der Wohnung für die Mietperiode.


Artikel 2 Zustandekommen des Mietvertrages.
1. Der Eigner informiert den Mieter über das Mietobjekt, Preise und Bedingungen die wesentlich sind für das Zustandekommen des Mietvertrages.

2. Der Mietvertrag kommt zustande, nachdem der Eigner eine Buchung per Email bestätigt hat.


Artikel 3 Zahlungsbedingungen.
1. Innerhalb von 3 Tagen nach dem Empfang der Bestätigung durch den Vermieter, müssen 30 Prozent der Mietsumme angezahlt sein.

2. Das restliche Geld einschließlich der Kaution muss spätestens 6 Wochen vor Ihrer Ankunft überwiesen sein.

3. Bei Reservierung innerhalb 6 Wochen vor Ihrer Anreise, muss die Gesamtsumme einschließlich der Kaution innerhalb von 3 Tage überwiesen sein.

4. Wenn die fälligen Beträge nicht rechtzeitig empfangen worden sind, ist der Vertrag gelöst. Der Vermieter ist dann berechtigt die Stornierungskosten, wie beschrieben in Artikel 9 dieser Bedingungen, zu berechnen.

5. Nach Stornierung hat der Vermieter das Recht das Objekt direkt an eine andere Partie zu vermieten.


Artikel 4 Hinzukommende Kosten.
1. Die obligatorische Endreinigung ist nicht im Mietpreis einbegriffen.


Artikel 5 Kaution.
1. Die Kaution wird spätestens eine Woche nach Ihrer Abreise zurückerstattet, nach Abzug der Kosten für zugefügte Schäden, Defekte und/oder fehlendes Inventar (gemäß Artikel 8, Absatz 6) oder für übermäßigen Verbrauch von Gas, Strom und Wasser (gemäß Artikel 7, Absatz 8).


Artikel 6 Verpflichtungen des Vermieters.

1. Der Vermieter ist dafür verantwortlich dass das Mietobjekt in gut gepflegtem Zustand zur Verfügung gestellt wird und dass Versorgung mit Gas, Strom und Wasser gewährleistet ist.


Artikel 7 Verpflichtungen des Mieters.
1. Das Mitnehmen von Haustieren ist nur dann gestattet, wenn das vorher gemeldet wurde ,und die fälligen Beträge dafür dem Vermieter bezahlt wurden.

2. In der Wohnung ist Übernachtung von 6 Personen, die erwähnt wurden auf dem Mietformular, gestattet. Bei Regelverletzung ist der Mietvertrag gelöst und der Eintritt zu dem Ferienhaus verweigert. In diesem Fall findet keine Rückerstattung vom Mietpreis statt.

3. Es ist nicht gestattet Personen in die Wohnung zuzulassen, außer dem Schlüsselverwalter und eventuell von ihm angewiesenen Personen, Freunden, Bekannten oder Familie des Mieters.

4. Es ist nicht gestattet abgeschlossene Räume zu öffnen.

5. Die Wohnung muss bei dem Verlassen abgeschlossen werden. Bei Diebstahl oder wenn etwas vermisst wird infolge Nichtbeachtung der Anweisungen, haftet der Mieter für den Schaden.

6. Rauchen ist nicht gestattet in der Wohnung.

7. Gruppen unter 21 Jahren sind nicht erlaubt.

8. Normalverbrauch von Wasser und Energie ist kostenfrei. Wenn aus dem Zählerstand hervorgeht daß der Verbrauch überdurchschnittlich hoch ist, werden dafür Kosten berechnet.


Artikel 8 Übergabe der Wohnung
1. Bei Ankunft prüft der Mieter selbst ob die Wohnung und das Inventar komplett und ohne Mängel sind. Wenn es Mängel gibt oder Inventar fehlt, soll der Mieter das innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft dem Eigner melden. Der wird sich bemühen die genannten Sachen zu reparieren oder zu ersetzen, bzw zu beseitigungen.

2. Die Ferienwohnung soll am Tag der Abreise spätestens um 10 Uhr verlassen sein.

3. Die Ferienwohnung wird nach dem Verbleib vom Mieter besenrein zurückgelassen.

4. Tischgeschirr und Zubehör werden sauber zurückgestellt in die Schränke. Die Geschirrspülmaschine soll ausgeräumt sein.

5. Schäden, Mängel oder Sachen die fehlen, sollten den Eigner sofort gemeldet werden. Der Mieter ist haftbar für alle Schäden, Mängel und Sachen die fehlen, die durch Handlungen des Mieters verursacht wurden.

6. Kosten bezüglich Schäden, Mängel oder Sachen die fehlen, werden von der Kaution abgezogen.

7. Falls die Kosten höher sind als die Kaution, ist der Mieter verpflichtet, innerhalb von 5 Tagen nachdem der Schadenersatzantrag empfangen wurde, dem Eigner die Restkosten zu erstatten.


Artikel 9 „Stornobedingungen„
- Bei Stornierungen von 100 Tagen vor Reiseantritt Erstattung zu 100% des Mietpreises!
- Bei Stornierungen von 99-60 Tage vor Reiseantritt Erstattung von 50% des Mietpreises!
- Bei Stornierungen von 59-30 Tage vor Reiseantritt Erstattung von 75 % des Mietpreises!
- Bei Stornierungen von 29-0 Tage vor Reiseantritt ist der gesamte Mietpreis zu 100% fällig!

Wir empfehlen Ihnen zu Ihrer eigenen Sicherheit eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen!

Coronabedingungen
Wir übernehmen keinerlei Haftung falls das Reisegebiet durch das RKI bzw. durch die Bundesregierung zu einem Risikogebiet erklärt werden sollte, daher erhalten Sie keine Erstattung für Ihre bereits gebuchte Reise!

Sollte jedoch ein Beherbergungsverbot bestehen, haben Sie die Möglichkeit Ihre Reise umzubuchen!

Wir vermietet ausschließlich an Geimpfte sowie Genesene Gäste!

(Die Erkrankung bei Genesene muss mindestens 28 Tage zurückliegen, und darf nicht älter als 6 Monate zurückliegen)

Ungeimpfte Gäste reisen auf Ihr eigenes Risiko an, falls das Reisegebiet zu einem Risikogebiet erklärt werden sollte, und Sie der Quarantänepflicht unterliegen, erstatten wir Ihnen keine Kosten!

Wir empfehlen Ihnen zu Ihrer eigenen Sicherheit eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen!


Artikel 10 Kündigung oder Änderung durch den Eigner.
1. Der Eigner kann den Mietvertrag kündigen in folgenden Fällen:
a. Im Falle höherer Gewalt wie Krieg, Streik, Naturkatastrophe, außerordentliche Wetterverhältnisse, Feuer, Verscheiden des Eigners u.ä..
b. Wegen wichtiger Verhältnisse. Wichtige Verhältnisse verstehen sich so, daß Vermietung der Wohnung unmöglich wird, wie z.B. durch Diebstahl des Inventars, Zerstörung der Wohnung oder Verkauf der Wohnung.

2. Alle vom Mieter gezahlten Beträge für die Miete der Wohnung werden innerhalb von 2 Wochen zurückerstattet. Der Eigner ist nicht haftbar für den eventuellen Schaden, den der Mieter leidet, wenn ihm der Mietvertrag vom Eigner gekündigt werden muß.


Artikel 11 Haftung.
1. Der Eigner akzeptiert keine Haftung für:
a. Diebstahl, Verlust oder Schaden welcher Art auch immer, während oder folglich des Verbleibes in der Ferienwohnung;
b. das unklar Geraten oder die außer Betriebsetzung von technischen Geräten in der Wohnung, vorübergehenden Ausfall oder Störungen in der oder um die Ferienwohnung von Wasser- und/oder Energiezufuhr, Bauarbeiten um die Ferienwohnung herum;
c. Das nicht oder teilweise nicht Erfüllen des Mietvertrages im Falle höherer Gewalt. Damit wird auch gemeint der Fall daß vom Eigner eingeschaltete Dienstleistungsunternehmen und/oder Verwalter, von denen der Eigner abhängig ist, im Verzug bleiben;

2. Weder der Eigner, noch der Verwalter, ist haftbar für Schaden im Falle des Gebrauchs des Mietobjekts, einschließlich Inventar, oder Unfälle innerhalb und außerhalb der Wohnung.

3. Der Mieter ist persönlich haftbar für alle Verluste und/oder Schäden an dem Gemieteten und an dem Inventar, ungeachtet ob solches die Folge ist von Handeln oder Nachlassen des Mieters oder Dritter die sich mit Genehmigung des Mieters in der Wohnung befinden.

4. Bei falschem Gebrauch oder unrichtigen Zurücklassen der Wohnung, werden die zusätzlichen Kosten am Mieter weitergeleitet.

5. Falls bei der Endkontrolle festgestellt wird, dass im Bungalow geraucht wurde, wird eine Reinigungsgebühr in Höhe  von € 500, - erhoben!

6. Bei der Anfertigung der Webseite und der Informationen in der Wohnung, hat der Eigner sich um die Zuverlässigkeit und Richtigkeit der Informationen gekümmert. Trotzdem kann der Eigner die Zuverlässigkeit und Richtigkeit der Information nicht garantieren und kann deswegen nicht haftbar gemacht werden für den Schaden, der entstehen könnte folglich Fehler oder Unvollständigkeiten.


Artikel 12 Beschwerden.
1. Trotz der Anstrengungen des Eigners, könnten Sie der Meinung sein, daß Sie eine gerechtfertigte Beschwerde haben in Beziehung auf die kurzfristig gemietete Ferienwohnung. Um Ihre eventuellen Ansprüche auf (teilweise) Rückerstattung zu behalten, sollten Sie uns jederzeit die Gelegenheit bieten eine passende Lösung für Ihre Beschwerde zu finden. Eine frühere Abreise oder das selbstständig Beziehen einer anderen Wohnung als die von uns angebotene, entbindet uns von jeder Verpflichtung auf Rückerstattung.

2. Falls festgestellte Mängel oder eine Beschwerde nicht an Ort und Stelle gelöst werden können, sollten Sie bald möglichst den Eigner kontaktieren. Der wird sich bemühen, so weit das innerhalb seiner Möglichkeiten liegt, die Probleme so schnell wie möglich und zur Zufriedenheit des Mieters zu beseitigen.

Reiserücktritt-Versicherung

Was mache ich, wenn ich vor meiner Reise krank werde oder einen Unfall habe?
Schützen Sie sich vor hohen Stornokosten: schließen Sie unsere Reiserücktritt-Versicherung ab!

Versicherte Ereignisse
Umstände, die dem Reiseantritt oder einer planmäßigen Beendigung der Reise entgegenstehen, können sein:
• Schwere Unfallverletzung
• Unerwartete schwere Erkrankung
• Tod (von Ehegatte oder Lebenspartner, deren Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern)
• Schaden am Eigentum oder Betrieb durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser
• Neue Wohnung
• Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber
• Arbeitsplatzwechsel


Was ist bei Nichtantritt der Reise und bei verspätetem Reiseantritt oder eherer Heimreise versichert?
1. Bei Nichtantritt der Reise sind die vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten Reisearrangement versichert.

2. Bei verspätetem Reiseantritt oder eherer Heimreise aus einem der oben genannten Gründe erstatten wir den anteiligen Reisepreis nicht genutzter Reisetage vor Ort.

Bild6
Bild2
Bild4
Bild5
Bild3